Ein neues Urteil aus Dortmund zum Thema Kindersitze

Und wieder kam es zum Streit über einen Kindersitz: Muss man den überhaupt wechseln obwohl man einen Schaden nicht sieht (ja, muss man), ist nicht nur der Zeitwert zu ersetzen (nein der Neupreis) und darf die Versicherung den Sitz verlangen? (Nein, warum auch?). Vom AG Dortmund knapp und überzeugend ausgeführt. Verfahrenskosten entsprachen in etwa dem Streitwert.

Es kommt leider immer häufiger vor, dass bei Unfällen die Regulierung einzelner Positionen zu Lasten des Geschädigten „klemmt“. Neben den üblichen Kürzungen bei Mietwagen, Sachverständigen und einzelnen Positionen (Klassiker die Beilackierung) wird auch bei Kindersitzen gekürzt was geht. Der Austausch sei nicht erforderlich, obwohl Hersteller in Anleitung und Fachgeschäft in Beratung dies empfehlen. Auch sei nur der Zeitwert zu ersetzen oder ein Abzug neu für alt vorzunehmen, zudem müsse der Geschädigte der Versicherung den Sitz herausgeben. All dem hat, wie zahlreiche andere Gerichte auch, das AG Dortmund in der runterladbaren Entscheidung eine Absage erteilt. An der Regulierungspraxis wird sich erst dann etwas ändern, wenn mehr Geschädigte ihre Rechte durchsetzen.

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