Verkehrsrecht - Kürzungen durch Prüfgutachten nicht kritiklos hinnehmen!

Der Mandant hatte einen unverschuldeten Verkehrsunfall.

Der von Ihm beauftragte Gutachter hatte den Schaden ermittelt, ein Prüfgutachten im Auftrag der Versicherung kam zu dem Ergebnis: andere Werkstätten sind billiger. Das Amtsgericht hat mit Recht ausgeführt: so einfach geht es nicht. Interessant weiterhin: die Klage wurde anhängig gemacht, als das zuständige Berufungsgericht Mietwagenkosten noch nach dem Schwacke-Mietpreisspiegel schätzte. Während des Verfahrens schwenkte die Berufungskammer auf den Fraunhofer-Mietpreisspiegel um, was zur teilweisen Abweisung führte.

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