24.01.2018

Bewährungsstrafe für Kleptomanie

Die Erkrankung "Kleptomanie" ist in Deutschland deutlich weiter verbreitet als es vielerorts bekannt ist. Bei fachkundiger medizinischer und anwaltlicher Beratung kann es auch gelingen, trotz mehrfacher Taten und Bewährungsbruch erneut zu einer Bewährungsstrafe zu gelangen. Das Gericht hat hier zunächst die Frage, ob die Erkrankung tatsächlich vorliegt, umfassend geprüft und dies dann entsprechend in der Urteilsfindung berücksichtigt.

Urteil AG Heilbronn, 22 Ds 15 Js 11478/17

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