Hintergrund der Angelegenheit war, dass sich in der fraglichen Wohnung wohl schon geraume Zeit eine Nutzung für die Ausübung von Prostitution etabliert hatte. Da nach Angaben der Nachbarn auch vor der Wohnung immer wieder zu Streit kam, waren die benachbarten Mieter und Eigentümer hierdurch belastet. Nach einer Abmahnung kam es zu keinen wesentlichen Änderungen, nunmehr wurde der Anspruch rechtshängig gemacht. Das Amtsgericht Mannheim ist in der verlinkten Entscheidung unserer Argumentation gefolgt. Ein "ich weiss von nichts" des Eigentümer und Vermieters reicht hier dem Amtsgericht nicht. Das Urteil veranschaulicht erneut, dass man auch in einer großen WEG nicht einfach machen kann was man will. → Urteil herunterladen (PDF)