AG Bruchsal: Zögerliche Regulierung wird bestraft

In der vorliegenden Entscheidung 1 C 144/17 des Amtsgerichts Bruchsal ging es neben der Position Mietwagenkosten -bei der die beklagte Versicherung auch nachzahlen durfte- vor allem um das Schmerzensgeld. Vorgerichtlich wurde trotz eigentlich eindeutiger Lage "0" reguliert. Dies veranlasste das Amtsgericht nach Hinweis auf ältere Rechtsprechung in diesem Bereich, auf die Position Schmerzensgeld wegen der Regulierungstaktik noch einen Zuschlag vorzunehmen. Wer nicht zahlen will muss fühlen...