OWi-Recht: Rotlichtverstoß an der "Pfälzer Ampel" in Karlsruhe

Entscheidungen mit Augenmaß gibt es auch im Bereich des Rotlichtverstosses an einer Ampel.

In Karlsruhe gibt es eine Ampel (Lichtzeichenanlage) die in der Kanzlei schon über Jahrzehnte für Arbeit sorgt. Diese Ampel in der Nähe des Ärztehauses besteht aus mehreren Lichtzeichenanlagen, und es passiert recht häufig, dass der Fahrer, wenn er auf der rund 50 Meter weiter vorne gelegenen Ampel die Umschaltung auf "grün" sieht, losfährt. Da die eigene Ampel jedoch noch rot zeigt, und auch überwacht ist, wird ein nettes Lichtbild gefertigt, und nach einiger Zeit kommt Post mit einem Fahrverbot. Die Thematik betrifft oftmals Besucher aus der Pfalz, weshalb die Ampel von Karlsruher Richtern gerne "Pfälzer Ampel" genannt wird.Im vorliegenden Fall hat der Richter davon abgesehen, ein Fahrverbot zu verhängen und die Geldstrafe entsprechend erhöht, was dem Mandanten lieber war als ein Fahrverbot von einem Monat. Also: auch hier kann mit Augenmaß entschieden werden.

→ Urteil herunterladen (PDF)