AG Germersheim zu Gutachterkosten und Reparaturkosten - 2 C 395/18

Das Vorgehen ist oftmals gleich. Der Mandant hat einen unverschuldeten Unfall, die Versicherung soll auf Basis des Gutachtens eines unabhängigen Sachverständigen regulieren. Macht sie teilweise, und kürzt einiges aufgrund eigener "Prüfgutachten". Damit kann man sich zufrieden geben, muss man aber nicht. Wenn man idealerweise rechtsschutzversichert ist, geht man dagegen vor. Der eigene Gutachter prüft, kommt zum Ergebnis, die Kürzungen sind nicht rechtens. Wenn dann nicht bezahlt wird, klagt man, und bekommt, wie hier, dann die vollen Reparaturkosten plus die Kosten für die Prüfung des Prüfgutachtens... → Urteil herunterladen (PDF)